DIN 18040

Service

Barrierefreiheit - eine lösbare Aufgabe

Vortrag zum BFW Immobilienkongress 2007, Arbeitsgruppe Seniorenimmobilien am 10. Mai 2007 von Barbara Chr. Schlesinger

Barrierefreiheit - eine lösbare Aufgabe

Die Entstehung von Normen sollte immer aufmerksam verfolgt werden, da

  • sie meistens die anerkannten Regeln der Technik bilden
  • Auswirkungen auf Planungs- und Baukosten haben
  • aus ihnen von Mietern und Käufern Ansprüche abgeleitet werden können.

Es ist daher von erheblicher Bedeutung, dass Normen gemäß den Grundsätzen des Deutschen Instituts für Normung - DIN - aufgestellt werden:

  • Normen sind bestimmt, klar, widerspruchsfrei und möglichst vollständig zu formulieren.
  • Der Inhalt von Normen ist an den Erfordernissen der Allgemeinheit zu orientieren. Der Stand der Technik und die wirtschaftlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen
  • Ziel der gesamten Arbeit ist, dass sich Normen als "anerkannte Regeln der Technik" einführen
  • Hierfür ist unabdingbar notwendig, dass an der Normarbeit alle von der jeweiligen Norm betroffenen interessierten Kreise beteiligt sind, sie nicht zu wirtschaftlichen Sondervorteile einzelner führt und die Inhalte von Normen im Wege gegenseitiger Verständigung mit dem Bemühen festgelegt werden, eine gemeinsame Auffassung zu erreichen. Zusammengefasst bedeutet dies, dass Normen im Konsens erarbeitet werden müssen
  • Ein Normverfahren sollte in der Regel nach 3 Jahren abgeschlossen sein, das Einspruchsverfahren nach 3 Monaten.

Auch für die Normarbeit zum Barrierefreien Bauen gelten diese Grundsätze. Wie schwer dies für die Normarbeit zum Barrierefreien Bauen ist, werden Sie am Abriss zum Verlauf der Normarbeit, den ich Ihnen jetzt gebe, sehen:

Derzeit bestehende Normen:

DIN 18024-1: 1998-01 Barrierefreies Bauen, Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze - Planungsgrundlagen

DIN 18024-2: 1996-11 Barrierefreies Bauen, Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten - Planungsgrundlagen

DIN 18025-1: 1992-12 Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer - Planungsgrundlagen

DIN 18025-2: 1992-12 Barrierefreie Wohnungen - Planungsgrundlagen

Aktivitäten zur aktuellen Normarbeit:

ab Januar 1997

DIN 18030 Barrierefreies Bauen -Planungsgrundlagen und -anforderungen.

Zielsetzung:

  • Zusammenfassen der Normen DIN 18024 und 18025 sowie inhaltliche Überarbeitung,
  • durch die Aufhebung der derzeit vorhandenen Zersplitterung eine Vereinfachung in der Handhabung zu erreichen,
  • die Barrierefreiheit bei möglichst geringen Mehrkosten zu realisieren
  • die Normen zum barrierefreien Bauen besser in das Gesamtnormenwerk einzupassen und Widersprüche mit bestehenden Normen zu beseitigen.
  • Die Anzahl technischer Regeln und damit Kosten im Bauwesen zu senken.

Beteiligte: Vertreter der Behindertenverbände, Bund, Länder, Städte und Kommunen, Verbraucher, Architekten

November 2002

1. Normentwurf E DIN 18030
130 Einsprüche
Dieser wird zurückgezogen und die Erarbeitung eines zweiten Normentwurfes vom Arbeitsausschuss beschlossen

Januar 2006

2. Normentwurf E DIN 18030
110 Einsprüche, wobei der Umfang einzelner Einsprüche noch größer war als 2002

Jan. bis Dez. 2006

Einsprecher wie der Deutsche Städtetag, die Bundesvereinigung der Arbeitgeber, die Bundesarchitektenkammer lehnen den zweiten Entwurf ab und empfehlen die Einstellung der Normarbeit. Diesem Votum schließt sich der BfW und in der weiteren Entwicklung die in der Aktion "Impulse für den Wohnungsbau" zusammengeschlossenen Verbände der Bau- und Wohnungswirtschaft an. Andere Einsprecher befürworten die Norm, z.B. die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, VdK u.a.

Bedenken und Schwierigkeiten:

  • Der Normentwurf E DIN 18030 Barrierefreies Bauen [2006-01] weist erhebliche Mängel auf und ist deshalb so nicht konsensfähig - siehe die hohe Zahl der Einsprüche zum 1. und 2. Entwurf. Um eine weitgehende Barrierefreiheit, insbesondere ein selbstverständliches Miteinander von Behinderten und Nichtbehinderten zu erreichen, ist eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft erforderlich.
  • Das Ziel der Zusammenführung der bisherigen Normen DIN 18024 und 18025 sowie eine klare Gliederung und schlüssige Formulierung ist nicht erreicht.
  • Entstanden ist ein sehr umfangreicher, schwer überschaubarer Normtext, der als Technische Baubestimmung nicht eingeführt werden kann.
  • Der Norm-Entwurf enthält eine große Anzahl an Anforderungen, die auf Annahmen beruhen, und nicht als gesichert anzusehen sind. Probleme in der Auslegung und Rechtsunsicherheiten sind vorprogrammiert.
  • Verstöße gegen die Grundsätze des DIN, wie z.B.:
    • Unausgewogenheit der beteiligten interessierten Kreis (z.B. fehlt Immobilien- und Wohnungswirtschaft)
    • Keine Konsensbildung, sondern Mehrheitsabstimmungen
    • Nichteinhaltung des ursprünglichen, inhaltlich begrenzten Normauftrages, die DIN 18024 und 18025 zusammenzuführen und deren Inhalt dem Stand der Technik anzupassen
    • Verfahrensdauer von fast 10 Jahren
    • Rechtsunsicherheit, da DIN 18030 nur schwerlich als Technische Baubestimmung, also nicht als "anerkannte Regeln der Technik" eingeführt werden kann.

Nov. 2006 bis Feb. 2007

Die beabsichtigte Zusammenfassung der DIN 18024 und DIN 18025 zu einer Norm wird vom DIN nach Veröffentlichung von zwei Norm-Entwürfen zur DIN 18030 als gescheitert erklärt.

Februar 2007

Ein neuer Normauftrag wird erteilt: Unter Berücksichtigung der DIN 18024 und DIN 18025 sollen Normen zu den Themen

  • Barrierefreies Bauen - Öffentlich zugängliche Gebäude
  • Barrierefreies Bauen - Wohnungen

erarbeitet werden.

Anforderungen an Wohnheime und Beherbergungsstätten sowie Arbeitsstätten sind nicht mehr Bestandteil der Normarbeit.

Anforderungen an Öffentliche Verkehrsanlagen - hierzu zählen auch öffentliche Außenanlagen - sind zurückgestellt, da diese lt. BGG nach Maßgaben einschlägiger Rechtsvorschriften des Bundes zu gestalten sind. Eine Klärung durch die Bundesregierung ist abzuwarten.

Folgende Maßgaben bilden außerdem die Grundlage für den neuen Normauftrag:

  • Technische Festlegungen der Norm zum barrierefreien Bauen müssen so erfolgen, dass sich daraus kein direkter Zwang zur Umsetzung ableitet.
  • Definition von Mindestanforderungen auf der Grundlage der anerkannten Regeln der Technik
  • Anforderungen vorzugsweise in Form von Schutzzielbeschreibungen mit Beispiellösung
  • Klare Zuordnung zu den Behinderungsarten (Geh-, Seh- und Hörbehinderung) und Präzisierung der Anforderungen

Es wird eine neue Norm-Nummer erteilt. Die Normentwürfe müssen bis zum Februar 2008 vorliegen.

seit Februar 2007

Der Normausschuss arbeitet. Eine Überprüfung, ob alle interessierten Kreise angemessen vertreten sind, findet statt.

Erste Gliederungsvorschläge lassen hoffen, dass klarere, anwenderfreundliche Normen entstehen.

Für Wohnungen - also auch Seniorenimmobilien - wird man die meisten Anforderungen der DIN 18025 wieder finden. Die Rollstuhlgerechtigkeit wird weiterhin ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal für die Wohnungstypen bilden. Neu ist die Berücksichtigung von sensorischen Anforderungen. Entscheidend für die Immobilienwirtschaft wird sein, inwieweit auch das Anforderungsniveau einer "barrierearmen" Wohnungen in der Normung Berücksichtigung findet. Hier gibt es noch einigen Diskussionsbedarf. Die Entwicklungen der nächsten Monate sind abzuwarten.

Es gibt noch viel zu tun. Zu hoffen bleibt, dass es nach über 10-jähriger Arbeit und heftigen Diskussionen zur Barrierefreiheit tatsächlich gelingt, bis Februar 2008 konsensfähige Normentwürfe vorzulegen. Dies wäre ein großer Erfolg und ein wesentlicher Schritt, gesellschaftlichen Konsens herzustellen. Insofern hätte die Normung Anfang 2008 ihre Aufgabe erst einmal gelöst.

Aus der bisherigen Normarbeit lässt sich aber auch noch eine andere Erfahrung mitnehmen: Nämlich, dass es kein allumfassendes Schema für alle Menschen - ob mit Behinderung (Frage: welche?), alt oder jung, klein- oder großwüchsig geben kann. Die Bedürfnisse und Wünsche an Wohnungen sind gerade bei Einschränkungen - körperlicher, aber auch geistiger Art - sehr individuell, können sich sogar widersprechen. Studien zu den Wohnbedürfnissen älterer Menschen zeigen, dass im Wesentlichen neben dem Wunsch nach einem Aufzug im Geschosswohnungsbau am häufigsten der Wunsch nach Schwellenfreiheit, z.B. im Bad und beim Ausgang zu Balkon oder Terrasse, genannt wird.

Viel entscheidender werden die Antworten auf folgende Fragen sein:

  • welche unterschiedlichen Wohnformen,
  • welche Infrastrukturen oder
  • welche Dienstleistungen
    sollten künftig angeboten werden und
  • für welche Zielgruppen (60-, 70-, 80-Jährige),
  • in welcher physischen oder psychischen Verfassung?

Barbara Chr. Schlesinger 10.05.2007