DIN 18040

Konformität

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Stand der Normungsarbeit 09/2009

Geschrieben von: Helmut Schäfer Mittwoch, 30. September 2009 00:00

Die DIN 18040-1 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude" und die DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen" sollen bereits Anfang des Jahres 2010 in Kraft treten.

Inzwischen wird als Termin für den Teil 1 Mitte 2010 genannt.

Die DIN 18040-1 und 18040-2 kommen: Was ist neu?
Wie reagieren Betroffene und Planer?

Im Idealfall treten die DIN 18040-1 "Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude" und die DIN 18040-2 "Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen" bereits Anfang des Jahres 2010 in Kraft.
Ziel der beiden Normen ist es, durch die barrierefreie Gestaltung des Lebensraums, dessen Nutzung möglichst allen Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu ermöglichen. Die DIN 18040 stellt also dar, unter welchen technischen Voraussetzungen Gebäude und bauliche Anlagen barrierefrei sind. Sie gilt für Neubauten, sollte allerdings auch sinngemäß für die Planung von Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden.

Besonders berücksichtigt wurden bei der Ausarbeitung Menschen mit Sehbehinderung oder Hörbehinderung, mit motorischen Einschränkungen sowie Personen, die auf Mobilitätshilfen oder Rollstühle angewiesen sind. Einige Anforderungen sollen darüber hinaus Erleichterungen für Kinder, Erwachsene mit Kinderwagen oder Gepäck, ältere Menschen, großwüchsige und kleinwüchsige Personen sowie Betroffene mit kognitiven Einschränkungen gewährleisten.

Was ist neu?

Beide Teile der DIN 18040 sind komplett neu gegliedert. Erstmals werden sensorische Anforderungen (Sehen, Hören, Tasten) aufgenommen. Die bisherige Vorgabe festgesetzter Maße wird an einigen Stellen durch flexible Maßbereiche ersetzt, die mehr Gestaltungsspielräume lassen. Darüber hinaus verzichtet man auch auf prozentuale Vorgaben, beispielsweise beim Anteil von barrierefreien Stellplätzen oder Zimmern. Die meisten Grundanforderungen wie beispielsweise Bewegungsflächen bleiben auch in Zukunft unverändert. Im direkten Vergleich zur DIN 18024-2 sind Arbeits- und Beherbergungsstätten in der DIN 18040-1 kein Bestandteil mehr. Die DIN 18040-2 kennzeichnet im Gegensatz zu DIN 18025-1/2 die Anforderungen für Rollstuhlnutzer gesondert.

Lob und Kritik kommen von allen Beteiligten

Der vorliegende Normenentwurf versucht, den besonderen Bedürfnissen von beeinträchtigen Menschen gerecht zu werden und lässt dennoch gleichzeitig ausreichenden Gestaltungsspielraum für flexible, individuelle Umsetzungen. "In diesem Sinne ist er ziel- und nicht lösungsorientiert formuliert, denn das Anwenden von DIN-Normen ersetzt nicht das Mitdenken", erklärt Carsten Ruhe, der Vorsitzende des Referates "Barrierefreies Planen und Bauen" beim Deutschen Schwerhörigenbund für den er unter anderem seit 1998 auch Mitglied im zuständigen Normenausschuss des Deutschen Instituts für Normung ist. Bei allem Lob über die besondere Berücksichtigung des "Zwei-Sinne-Prinzips" für Hörbehinderte und Sehbehinderte kritisiert der Diplom-Ingenieur allerdings sprachliche Nuancen der DIN 18040: An zahlreichen Stellen sei in den Formulierungen der Forderungen von "sollen" statt "müssen" die Rede.

Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) kritisiert in seiner Stellungnahme in erster Linie den zu großen Interpretationsspielraum des neuen Normenentwurfs und fordert zumindest eine teilweise stärkere Festlegung auf bestimmte Maße. "Ein Türdrücker muss für einen Rollstuhlfahrer nun einmal in genormten Höhe sein, ein Gestaltungsspielraum von 40 Zentimetern kann hier leicht zu unüberwindbaren Hürden führen", argumentiert Christian Steinmann, ein Experte für barrierefreies Bauen beim BSK. Darüber hinaus wird das Fehlen von Arbeits- und Beherbergungsstätten sowie des öffentlichen Verkehrsraumes in der künftigen Norm bemängelt. Außerdem wünscht sich der Verband eine eindeutige Definition zur Dimensionierung von Bewegungsflächen. Nicht zuletzt, so Diplom-Ingenieur Steinmann, hätte er sich statt der zwei Teile eine einheitliche DIN 18040 gewünscht.

Man habe kleinere Details zur Nachbesserung vorgeschlagen, sei aber aufgrund der eigenen Mitwirkung des Verbandes grundsätzlich auf einer Linie mit dem Normenentwurf, sagt Hans-Karl Peter, Projektmitarbeiter beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Auch er hat stellenweise Schwierigkeiten mit ungenauen sprachlichen Formulierungen: So sei die Unterscheidung zwischen Sehbehinderung und Blindheit nicht durchgängig und könne deshalb beim Lesen der Norm zu Verwechslungen dieser Beeinträchtigungen führen.

Für die Architekten, die sowohl mit der barrierefreien Planung öffentlicher Einrichtungen als auch des privat genutzten Wohnraumes unerlässlich sind, lobt die zuständige Referentin bei der Bundesarchitektenkammer Barbara Schlesinger die künftigen Möglichkeiten flexibler Planung und kreativer Lösungen im Interesse aller, die auf barrierefreies Bauen angewiesen sind. Bezüglich der Praxistauglichkeit, Rechtssicherheit und allgemeiner Anforderungen auf Mindeststandardniveau habe man große Fortschritte gemacht. Ihre Kammer begrüße die Vereinfachung und Überschaubarkeit, die Aufnahme sensorischer Einschränkungen ebenso wie die gelungene Lesbarkeit und Gliederung der DIN 18040. Der Entwurf nenne zwar anschaulich Beispiele für mögliche Lösungen zur Barrierefreiheit, lasse aber auch Raum für andere Wege zum formulierten Ziel. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme regen Landeskanmmern und die Bundesarchitektenkammer an, die Mindestbreite für Flure und Verkehrsflächen nicht auf eine Breite von 1,50 Metern zu fixieren. Diese strenge Regelung sei weder bei einem längeren Flur mit Ausweichmöglichkeiten in ausreichenden Mindestabständen noch auf kurzen Stichgängen nötig. Weiterhin wird für den zweiten Teil der Norm im Wohnungsbereich eine stärkere Differenzierung der Nutzergruppen vorgeschlagen.

Wann kommt die neue Norm?

An der Arbeit des zuständigen Ausschusses des Deutschen Instituts für Normung (DIN) waren entsprechend der Komplexität des Themas mehrere Verbände von Betroffenen, Wissenschaftler, Vertreter und Institutionen von Kommunen, Ländern und des Bundes sowie mehrere Planungsexperten beteiligt. Prof. Dr. Gerhard Loeschcke, der diesen Normenausschuss seit Anfang des Jahres 2007 als Vorsitzender leitet, steckt den weiteren Zeitplan bis zum Inkrafttreten der DIN 18040 ab: Die Frist für schriftlichte Einsprüche ist am 16. Juni 2009 abgelaufen, am 11. und 12. August konnten diese zum Teil noch einmal mündlich in einer Sitzung erläutert werden.