Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen mit der DIN 18040
Die DIN 18040 - Deutschland nähert sich dem Inklusionsgedanken
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2008 ihre Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention 2008) verabschiedet.
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um den vollen und gleichberechtigten Genuss folgender (und weiterer) Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu sichern:
Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben
Arbeit und Beschäftigung
Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
Barrierefreiheit, persönliche Mobilität und unabhängige Lebensführung
Achtung der Privatsphäre
Das Grundgesetz
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." heißt es im Artikel 3 GG für die Bundesrepublik Deutschland.
Menschen mit Behinderungen ist der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation zu garantieren. Dazu gehören auch Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme und weitere Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.
Die Maßnahmen, welche die Identifizierung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren gewährleisten, gelten unter anderem für
Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten;
Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
Nach Bauvorlagenverordnung ist das Barrierefrei-Konzept in 10 von 16 Bundesländern mit unterschiedlichen Anforderungen im Baugenehmigungsverfahren umzusetzen.
Welche Nachweise sind für die Baugenehmigung vorzulegen? Wie sind baurechtliche Anforderungen an die Barrierefreiheit grafisch und schriftlich zu dokumentieren?
Diese Lehrveranstaltung richtet sich an Architektur- und Planungsbüros, Sachverständige/Gutachter/Prüfingenieure, Bau- und Planungsämter, Behindertenbeauftragte etc. die bereits ein fundiertes Know-how über barrierefreies Bauen besitzen und Barrierefrei-Konzepte erstellen müssen.
Webinar: Barrierefreie öffentlich zugängliche Gebäude am 26.06.2025
Die Online-Fortbildung sensibilisiert für die Problematik und Notwendigkeit des barrierefreien Bauens und vermittelt grundlegende Kenntnisse zur DIN 18040-1 und deren praktischer Anwendung. Maßgebliche Änderungen im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Überarbeitung werden erläutert und mit den bisherigen Regelungen verglichen.
Unsere Veranstaltungen werden als Fortbildungen für Architekten/innen und Innenarchitekten/innen von den Architektenkammern anerkannt.
Ein guter Spielplatz muss nicht nur den Kinder Freude bereiten, er muss auch zu pflegen sein. Bei der Planung von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen oder deren grundsätzliche Umgestaltung sind die Nutzer in geeigneter Art und Weise zu beteiligen. Die neue DIN 18034 berücksichtigt spielplatzpädagogische Erkenntnisse sowie Hinweise zum Flächenbedarf. Sie fordert naturnahe Bereiche, städtische Räume zum Entdecken und Verändern, Kommunikationsräume für Spiel und Sport, Bewegungsräume mit Animationscharakter und Freiräume mit hohem Spielwert.
Evakuierung im Brandfall. Brandschutzkonzepte, Rettungswege und Selbstrettung für öffentliche Gebäude einschließlich Krankenhäuser, Heime und Pflegeeinrichtungen
Barrierefreier Brandschutz nach DIN 18040-1
Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes nach DIN 18040-3 sowie von Räumen innerhalb von Wohnungen und Gebäuden (18040-1 und 2) erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht.
Barrierefreie Gestaltung von Leitsystemen, Bodenindikatoren, akustischen Elementen und Wegmarkierungen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum nach DIN 18040-3 unter Berücksichtigung der besonderen Forderungen der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Bedienelemente und Kommunikationsanlagen zur Nutzung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie des öffentlichen Raums müssen barrierefrei erkennbar, zugänglich und nutzbar sein. Kanten von Ausstattungselementen und Bauteilen müssen abgerundet sein oder Kantenschutz haben.
Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.