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DIN 18040 - Norm Barrierefreies Bauen
Barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen mit der DIN 18040
Die DIN 18040 - Deutschland nähert sich dem Inklusionsgedanken
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2008 ihre Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention 2008) verabschiedet.
Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um den vollen und gleichberechtigten Genuss folgender (und weiterer) Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu sichern:
Teilnahme am kulturellen, politischen und öffentlichen Leben
Arbeit und Beschäftigung
Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge
Barrierefreiheit, persönliche Mobilität und unabhängige Lebensführung
Achtung der Privatsphäre
Das Grundgesetz
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." heißt es im Artikel 3 GG für die Bundesrepublik Deutschland.
Menschen mit Behinderungen ist der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation zu garantieren. Dazu gehören auch Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme und weitere Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden.
Die Maßnahmen, welche die Identifizierung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren gewährleisten, gelten unter anderem für
Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten;
Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.
Webinar: Barrierefreies Planen und Bauen im Öffentlichen Raum am 21.09.2022
Der öffentliche Freiraum ist für jedermann uneingeschränkt zugänglich und umfasst in der Regel Straßen, Plätze, Parkanlagen, Friedhöfe, und Wälder. Diese Freiräume stehen zumeist unter öffentlicher Verwaltung.
Die Online-Fortbildung zur Anwendung der DIN 18040-3 Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum und DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum soll Architekten, Planer, kommunale Behörden, Behindertenbeauftragte und ausführende Firmen in die Lage versetzen, Baumaßnahmen zu planen, begleiten und umzusetzen.
Die Veranstaltung ist als Fortbildung von Architektenkammern anerkannt.
Webinar: Der inklusive Spielraum am 26. und 27.10.2022
Die Neufassung der DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb beschreibt den inklusiven Spielraum. In der Vortragsreihe werden die rechtlichen Definitionen und die normativen Vorgaben erläutert, sowie Planungsaspekte und Ansätze zur inklusiven Spielraumplanung vorgestellt.
Das Webinar ist in 2 Module geteilt, die unabhängig voneinander gebucht werden können.
aktueller nullbarriere.de Newsletter vom 09.08.2022
Newsletter 2022 32.KW
Fortbildung: Wohnberatung, Stadtquartiere, öffentlicher Verkehrs- und Freiraum, inklusive Spielplätz
1. Dortmunder Seminare zu Wohnberatung und Altenarbeit ab 17.08.2022
2. Hybrid-Veranstaltung "Das Quartier erlebt ein Revival" am 21.09.2022
3. Webinar: Barrierefreies Planen und Bauen im Öffentlichen Raum am 21.09.2022
4. Webinar: Der inklusive Spielraum am 26. und 27.10.2022
Evakuierung im Brandfall. Brandschutzkonzepte, Rettungswege und Selbstrettung für öffentliche Gebäude einschließlich Krankenhäuser, Heime und Pflegeeinrichtungen
Barrierefreier Brandschutz nach DIN 18040-1
Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs- und Freiraumes nach DIN 18040-3 sowie von Räumen innerhalb von Wohnungen und Gebäuden (18040-1 und 2) erfordert eine Informationsübermittlung, die mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten anspricht.
Barrierefreie Gestaltung von Leitsystemen, Bodenindikatoren, akustischen Elementen und Wegmarkierungen im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum nach DIN 18040-3 unter Berücksichtigung der besonderen Forderungen der DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum.
Bedienelemente und Kommunikationsanlagen zur Nutzung von Wohn- und öffentlichen Gebäuden sowie des öffentlichen Raums müssen barrierefrei erkennbar, zugänglich und nutzbar sein. Kanten von Ausstattungselementen und Bauteilen müssen abgerundet sein oder Kantenschutz haben.
Öffentlich zugängliche Grün- und Freizeitanlagen, Spielplätze, Naturräume, Badestellen und Angelplätze müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft Kriterien wie Zugänglichkeit, Begehbarkeit, Berollbarkeit und Orientierung.